Selber machen ist „in“. Es finden sich immer mehr Menschen, die Spaß daran entwickeln, Dinge selber zu machen und so wird allerorts gewerkelt, gestrickt und gehämmert, was das Zeug hält. Nun hat der Hand- und Heimwerker wenig mit gesetzlichen Vorgaben am Hut, könnte man meinen. Doch leider steckt wie so oft der Teufel im Detail. Dies mussten unter anderem auch unsere Mandanten lernen, als sie selbstgenähte bzw. gestrickte Kindersachen über Ebay verkaufen wollten, die in den Vereinsfarben der Borussia aus Dortmund gestaltet waren oder mit deren Logo versehen waren. Noch bevor es überhaupt zu einem Verkauf kam, trudelte eine Abmahnung der Rechteinhaberin ins Haus. Diese verlangte die Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung von Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 1.822,96 € sowie Schadensersatz in noch nicht bezifferter Höhe.
Keine Frage, ein Schock für unseren Mandanten. Auch die Tatsache, dass die BVB Merchandising GmbH eine Anwaltskanzlei aus München beauftragte, konnte zwar amüsieren, aber die Sorgen nicht wirklich lindern.
Die Rechtslage ist in dieser Sache eindeutig: Gegenstände gleich welcher Art dürfen nur mit entsprechend geschützten Logos oder Designs verkauft werden, wenn auch die entsprechende Lizenz erworben wurde. Dies gilt im Grunde ausnahmslos.
Allerdings war die Forderung der Münchener Kollegen dennoch nicht angemessen. Die Annahme eines Streitwertes von 50.000 € wurde dem Ganzen nicht gerecht. Davon ließen sich schließlich auch der BVB überzeugen, so dass mein Mandant noch mit einem blauen Auge davon kam.
Den nächsten Verkauf von Selbstgemachtem werden sie sich aber sicher mehrfach überlegen…
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